C E N T R U M   F Ü R    Ä S T H E T I S C H E  M E D I Z I N
 U N D    I M M U N S T I M U L A N Z
 

 

Wera Koberstein - Heilpraktikerin




Gebührenverordnung für Heilpraktiker

Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis, welches innerhalb von oberen und unteren Rahmenbeträgen die üblichen Honorare aufzeigt. Die Vergütungen der Leistungsträger sind jedoch nicht immer innerhalb der im GebüH verzeichneten Rahmenbeträge fixiert. Die Patienten erwarten jedoch von ihrem Heilpraktiker über das ungefähre Erstattungsverhalten ihres Leistungsträgers informiert zu werden. Aus der Versicherungssituation der Patienten ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen der Abrechnung. Gesetzliche Krankenversicherte haben durch eine preiswerte Zusatzversicherung die Möglichkeit einer Kostenerstattung.  

 

Folgende Therapiemethoden biete ich an:

Dynamische Wirbelsäulentherapie    Muskulaturbehandlung mit der Pulsationsmethode    Breuß-Massage   Neuraltherapie     Cranio-Sacrale-Körpertherapie     Bachblütentherapie   Ohrakupunktur   
Suchtentwöhnung Rauchen Gewichtsreduzierung    Anlitzdiagnostik    Entgiftung,  Entssäurungs u. Ausleitungstherapie Fußreflexzonentherapie   Medizinische Kosmetik    Ästhetische Medizin

Ich berate Sie hier gerne !

 

Die Gebühren werden mit Leistung, bzw. Rechnungsstellung fällig, unabhängig von der Erstattungshöhe durch PKV oder Beihilfe. Die Berechnung kann von der Gebühr abweichen.



Krankheit
ist die erforderliche Arbeit zur Wiederherstellung der
aus den Fugen geratenen Ordnung des Organismus.

Gesundwerdung
bedeutet Intensive Auseinandesetzung
mit seiner Krankheit und deren Sinn.